• Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen sowie Jahresabschlüssen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Beratung im Einkommensteuerrecht in englischer Sprache
  • Mitwirkung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Beratung hinsichtlich der Besteuerung der einzelnen Einkunftsarten im In- oder Ausland
  • Beratung hinsichtlich der Vermeidung einer Doppelbesteuerung
  • Erstellung der deutschen Einkommensteuerklärung unter besonderer Berücksichtigung von Auslandssachverhalten
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

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Kein Problem!

Die Digitalisierung ist als Megatrend in aller Munde. Für den Versand von digitalen Dokumenten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen können Sie den von uns speziell für Sie eingerichteten Mitgliederbereich verwenden.

Bei der Buchführung müssen Buchungsbelege im Original durch das sogenannte „Ersetzende Scannen“ zukünftig nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden. Die neuen Regeln zu den „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) haben die Anforderungen der Finanzverwaltung an den ordnungsgemäßen Einsatz der IT bei der Buchführung und sonstigen Aufzeichnungen konkretisiert. Die GoBD stellen die Anforderungen der Finanzverwaltung an die ordnungsmäßige Ausgestaltung von IT-gestützten Systemen und Prozessen im Kontext der Besteuerung und des Rechnungswesens dar.

IHR VORTEIL  ist ein zeitlich optimierter und kosteneffizienter Prozess. Die von DATEV und der Universität Kassel gemeinsam durchgeführte Simulationsstudie zeigt: die Finanz- und Zivilgerichte räumen den gescannten Belegen unter Beachtung der relevanten Anforderungen grundsätzlich denselben Stellenwert ein wie dem Original in Papierform.

Zum Mitgliederbereich geht es hier.

Einkommensteuererklärung

DATEV - So bucht man heute